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  • Sport eingestellt!

    Wichtige Information des Sportkreisvorsitzenden vom 29.10.2020

    Liebe Vereinsvorstände der Trierer Sportvereine, liebe Sportfreunde.


    Nach dem gestrigen Beschluss von Bund und Ländern werden ab Montag, 2. November 2020 voraussichtlich vier Wochen lang zahlreiche zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen in Kraft treten und das öffentlich Leben erheblich einschränken.


    Auch der Sport ist wieder von dieser Maßnahme erheblich betroffen.
    Erneut wird von den einzelnen Sportvereinen einiges abverlangt.
    Die stetig ansteigenden Infektionszahlen lassen allerdings den politisch Verantwortlichen in Bund, Länder und Kommunen keine andere Entscheidung  zu.


    Der Landessportbund und seine Sportbünde tragen die Maßnahmen mit großer
    Solidarität mit, sind wir doch überzeugt, dass es trotz der negativen Effekte für den Sport dieser gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung bedarf.
    Die Infektionszahlen müssen runter. Dazu soll diese Maßnahme dienen.


    Der LSB gemeinsam mit den regionalen Sportbünden wird sich stark für ein zusätzliches oder ergänzendes Hilfsprogramm machen, das den Vereinen über die reine Insolvenzvermeidung wieder eine Perspektive bietet.

     

    Welche Regelungen gelten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 02.11.2020?

    Die Regierungen des Bundes und der Länder haben deutschlandweit geltende strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie erlassen, die ab dem 02. November und befristet bis zum 30. November gelten. 

          —    Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt.

    • Die Sportstätten, Fitnessstudios und Schwimmbäder, sowohl kommunale als auch vereinseigene Sportstätten, sind geschlossen.
    • Zulässig ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Da die Sportstätten geschlossen bleiben müssen, ist die Ausübung von Sportarten wie Tennis, Rudern, Kanu etc., die grundsätzlich allein oder zu zweit ausgeübt werden können, auf den jeweiligen Sportstätten nicht möglich.
    • Aufgrund dieser stringenten Beschränkungen ist die Sportausübung im Rahmen des Vereinsbetriebes bis einschließlich 30.11.2020 nicht möglich. Dies betrifft auch Angebote im Freien wie Gymnastik, Walken, Joggen u.a.

      In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrem Verein weiterhin Vereinstreue Mitglieder, die für die getroffenen Maßnahmen Verständnis haben.
      Bleiben Sie gesund!
      Ihr
      Michael Maxheim

      Sportkreisvorsitzender der Stadt Trier Trier, 29.10.2020


  • Vereinssport in der Halle am Biewerbach ist abgesagt!

    Trier-Biewer 29.10.2020

    Corona-Alarmstufe Rot: Das gilt ab Samstag 24.10.2020 in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg

    In der Stadt Trier hat die 7-Tage-Inzidenz am Freitag die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohnern überschritten. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass dies im Landkreis ebenfalls unmittelbar bevorsteht.

    Hier die getroffenen Maßnahmen für den Sport in der Stadt und im Landkreis:

    Sport

    Im Freien: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. Es ergeht zusätzlich der Apell, die Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen.

    Innenbereich: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu fünf Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt. Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

    Der Vorstand hat beschlossen, den Vereinssport in der Halle Biewerbach bis auf weiteres zu untersagen.