• Der Vorstand wurde wiedergewählt!

    TSG Biewer Ehrungen 2019
    V.l.n.r: Wilbert Stoll Kreisehrenamtsbeauftragter des Fußballverbandes Rheinland, Jürgen Erassmy, Axel Zanft, Johann Burger, Michael Maxheim Sportkreisvorsitzender Sportbund Rheinland, Thomas Zimmer, Otmar Cartarius

    Am 15.11.2019 fand die Jahreshauptversammlung in der Mehrzweckhalle am Biewerbach der TSG statt. Die Versammlung wurde mäßig besucht. Der Vorstand wurde nach Prüfung durch die Kassenprüfer entlastet und anschließend durch die Mitgliederversammlung unter Leitung des Ehrenvorsitzenden Gerd Kirsch neu gewählt. Der alte ist der neue Vorstand.

    Unter Punkt Verschiedenes wurde der „Datenschutz im Verein“ gemäß der Datenschutzgrundverordnung in der Vereinssatzung aufgenommen.

    Danach wurden die Ehrungen einiger Vereinsmitglieder vorgenommen.

    Die silberne Ehrennadel des Vereins erhielt Thomas Zimmer.

    Nachträglich erhielt Johann Burger die Altsportlerehrung der Stadt Trier.

    Für den Fußballverband Rheinland wurde Jürgen Erassmy mit der Ehrennadel in Bronze durch den Kreisehrenamtsbeauftragten Wilbert Stoll geehrt.

    Anschließend erhielten der Vorsitzende Otmar Cartarius und der 2. Geschäftsführer Axel Zanft die Ehrennadel in Bronze des Sportbundes Rheinland.

    Johann Burger, 2. Vorsitzender erhielt die Ehrennadel in Silber des Sportbundes Rheinland. Diese Ehrungen des Sportbundes Rheinland wurden durch den Sportkreisvorsitzenden Michael Maxheim vorgenommen.


  • Jahreshauptversammlung 2019

    Am 15. November 2019 findet die Jahreshauptversammlung der TSG Trier-Biewer 1900 e.V. in der Mehrzweckhalle am Biewerbach (Auf der Kipp) um 18.00 Uhr statt.

    Neben der Neuwahl des Vorstandes werden auch langjährige Mitglieder mit der silbernen oder goldenen Vereinsnadel geehrt.

    Die Vereinssatzung muss gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung ergänzt werden. Diese Ergänzung muss durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden. Hierfür ist eine zweidrittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig (§10.7).

    Anträge müssen bis eine Woche vor der Jahreshauptversammlung, also bis zum 08.11.2019 schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden (§8).


  • Datenschutz im Verein

    1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.

    2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

    a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;

    b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;

    c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;

    d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

    3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.