Trier-Biewer 29.10.2020
Corona-Alarmstufe Rot: Das gilt ab Samstag 24.10.2020 in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg
In der Stadt Trier hat die 7-Tage-Inzidenz am Freitag die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohnern überschritten. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass dies im Landkreis ebenfalls unmittelbar bevorsteht.
Hier die getroffenen Maßnahmen für den Sport in der Stadt und im Landkreis:
Sport
Im Freien: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. Es ergeht zusätzlich der Apell, die Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen.
Innenbereich: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu fünf Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt. Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.
Der Vorstand hat beschlossen, den Vereinssport in der Halle Biewerbach bis auf weiteres zu untersagen.