Ab 27. Mai 2020 ist der Vereinssport in Hallen wieder erlaubt.
Auch hier werden Auflagen durch die Fachminister in den nächsten Tagen erarbeitet.
Danach werden die Übungsleiter gesondert informiert.
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Städtische Sportanlagen werden wieder geöffnet
Ab Mittwoch, 13. Mai 2020, werden die städtischen Außensportanlagen und Bolzplätze, unter Beachtung der Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen, wieder für den Freizeit- und Breitensport freigegeben.
Bei der Nutzung der Sportanlagen ist zwingend zu beachten, dass während der gesamten Übungs-/Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Sportler, Betreuer und Übungsleiter) zu gewährleisten ist. Ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
Ebenso dürfen die Trainingseinheiten nur ohne Zuschauer stattfinden.
Darüber hinaus müssen die besonderen Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Sport- und Trainingsgeräten.
Die Dusch- und Umkleideräume bleiben geschlossen.
Die Umsetzung des Sportbetriebes liegt in der Zuständigkeit der jeweils nutzenden Vereine. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
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Geschäftsstelle geschlossen!
Die Geschäftsstelle bleibt ebenfalls geschlossen. Wir sind trotzdem für sie erreichbar.
Nutzen sie bitte unsere Kontaktseite. http://tsg-trier-biewer.de/kontakte/